Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Bei optionaler Verwendung eines Funk-Moduls kontrollieren Sie zunächst ob der Rauchwarnmelder und nicht das Funk-Modul signalisiert. Das Signalisieren eines Rauchwarnmelders kann viele Ursachen haben. Mögliche Fehlerursachen entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung hier unter dem Punkt Betriebs- und Alarmsignale.
Bei Temperaturen unter -20 °C wird der Ausgang des Regenwächters beschaltet, oberhalb dieser Temperatur erfolgt wieder die gewohnte Schnee- bzw. Regenerkennung.
Die Zuordnungen bei Rauchmeldern mit Funkmodul bleiben bei einem Batteriewechsel erhalten.
Nein, der Leuchtring blinkt nur im Alarm- und Störungsfall.
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