Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Nein, der Leuchtring blinkt nur im Alarm- und Problemfall.
Senden Sie uns eine E-Mail.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich
schriftlich darauf antworten.
Wir beraten Sie gerne.
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr