FAQ
Der Rauchmelder löst gemäß VdS aus, wenn die Rauchkammer zwischen 1,03 % und 1,59 % mit Rauch gefüllt ist.
Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Die beiden Produkte können nur indentifiziert werden, wenn das Produkt von der Decke genommen wird.
Folgende Merkmale haben die beiden Produkte:
- Rauchwarnmelder Dual Q: keine austauschbare Batterie, Artikelnummer 2336 02
- Rauchwarnmelder Dual VDS: austauschbare Batterie, Artikelnummer 2330 02
Rauchmelder als Einzelgerät eingesetzt:
Ermitteln Sie den Rauchmelder, der den Alarm ausgelöst hat. Bei dem Rauchmelder, der den Brand erkannt hat, blinkt zusätzlich zur akustischen Signalisierung noch eine rote LED. Entfernen Sie die Batterie aus dem Rauchmelder. Der Rauchmelder ist stumm geschaltet.
Rauchmelder vernetzt (drahtgebunden oder über Funkmodul):
Ermitteln Sie den Rauchmelder, der den Alarm ausgelöst hat. Bei dem Rauchmelder, der den Brand erkannt hat, blinkt zusätzlich zum akustischen Signal eine rote LED. Entfernen Sie die Batterie aus diesem Rauchmelder. Damit sind dieser sowie alle mit ihm vernetzten Rauchmelder stumm geschaltet.
Wenn der Rauchwarnmelder einen Alarm ausgelöst hat, ist er durch einen kurzen Druck auf die Funktionstaste zu quittieren. Die auslösende Ursache muss dann umgehend gesucht und behoben werden, da sonst nach 15 min. erneut der Alarm ausgelöst wird.
Ein lokaler Rauchalarm wird durch einen lauten Intervallton und zusätzlich über den rot blinkenden Leuchtring angezeigt. Es muss immer der auslösende Melder gefunden und quittiert werden.
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